Krankenversichert im Studium - bald 25? (Stand WS 2008/2009)
Seite 1 von 1
Krankenversichert im Studium - bald 25? (Stand WS 2008/2009)
Studenten müssen der Hochschule ihre Versicherungsbescheinigung bei der Immatrikulation zu Beginn des Studiums sowie bei einem Wechsel der Krankenkasse oder der Hochschule einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer TK vor Ort. Die Hochschule bestätigt dann automatisch der TK die Einschreibung.
Auch als Student familienversichert
Studenten können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Eltern mitversichert sein. Wer Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat und deshalb sein Studium unterbrechen musste oder erst später anfangen konnte, bleibt um diesen Zeitraum darüber hinaus versichert. Auch andere gesetzliche Dienste wie zum Beispiel Entwicklungsdienst können sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verlängernd auf die Familienversicherung auswirken. Darüber hinaus ist auch die Familienversicherung beim Ehegatten oder beim Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz möglich.
Einkommensgrenzen beachten
Wer aber ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 360 Euro hat (BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden nicht mitgerechnet), kann nicht mehr familienversichert sein. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.
Ab 25 haben Sie die Wahl
Mit Ablauf der Familienversicherung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, weiterhin bei der TK versichert zu bleiben. Waren Sie bislang bei einer anderen Kasse familienversichert, ist ein Wechsel problemlos möglich: Sie müssen nur frühzeitig, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem 25. Geburtstag, einen Aufnahmeantrag stellen. Aber auch Studenten, die bereits bei einer anderen Kasse pflicht- bzw. freiwillig versichert sind, können zur TK kommen. Sowohl der Mitgliedschaftantrag als auch nähere Informationen sowie Vorteile der Techniker Krankenkasse erhalten Sie im Thread "Vorteile für Arbeitnehmer und Studenten".
Beiträge
Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich monatlich 55,55 Euro für die Krankenversicherung und 9,98 Euro für die Pflegeversicherung. BAföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten. Mitglieder ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung: 11,26 Euro. Bitte denken Sie daran, die Beiträge für das Semester im Voraus zu zahlen. Am einfachsten ist eine Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Dann ist eine monatliche Zahlung möglich.
Ende der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung endet in der Regel mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an Ihre TK.
Endet die Pflichtversicherung, können Sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Ihren Versicherungsschutz als freiwilliges Mitglied aufrechterhalten. Dazu ist es nur notwendig, dass Sie uns eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
Auch als Student familienversichert
Studenten können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Eltern mitversichert sein. Wer Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat und deshalb sein Studium unterbrechen musste oder erst später anfangen konnte, bleibt um diesen Zeitraum darüber hinaus versichert. Auch andere gesetzliche Dienste wie zum Beispiel Entwicklungsdienst können sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verlängernd auf die Familienversicherung auswirken. Darüber hinaus ist auch die Familienversicherung beim Ehegatten oder beim Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz möglich.
Einkommensgrenzen beachten
Wer aber ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 360 Euro hat (BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden nicht mitgerechnet), kann nicht mehr familienversichert sein. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.
Ab 25 haben Sie die Wahl
Mit Ablauf der Familienversicherung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, weiterhin bei der TK versichert zu bleiben. Waren Sie bislang bei einer anderen Kasse familienversichert, ist ein Wechsel problemlos möglich: Sie müssen nur frühzeitig, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem 25. Geburtstag, einen Aufnahmeantrag stellen. Aber auch Studenten, die bereits bei einer anderen Kasse pflicht- bzw. freiwillig versichert sind, können zur TK kommen. Sowohl der Mitgliedschaftantrag als auch nähere Informationen sowie Vorteile der Techniker Krankenkasse erhalten Sie im Thread "Vorteile für Arbeitnehmer und Studenten".
Beiträge
Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich monatlich 55,55 Euro für die Krankenversicherung und 9,98 Euro für die Pflegeversicherung. BAföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten. Mitglieder ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung: 11,26 Euro. Bitte denken Sie daran, die Beiträge für das Semester im Voraus zu zahlen. Am einfachsten ist eine Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Dann ist eine monatliche Zahlung möglich.
Ende der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung endet in der Regel mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an Ihre TK.
Endet die Pflichtversicherung, können Sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Ihren Versicherungsschutz als freiwilliges Mitglied aufrechterhalten. Dazu ist es nur notwendig, dass Sie uns eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
Ähnliche Themen
» Geschichte und Zahlen der Techniker Krankenkasse (Stand: 02.01.2009)
» Saison 2008-2009
» Cover der JCP-Konzert 2008-CD als Preview online
» Schlag den Ra@b vom 13.09.2009
» Philippinen-Projekt 2009
» Saison 2008-2009
» Cover der JCP-Konzert 2008-CD als Preview online
» Schlag den Ra@b vom 13.09.2009
» Philippinen-Projekt 2009
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten