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Im Blickpunkt: Krankenkassenwahlrecht und Krankenkassenwechsel

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Beitrag  Kuno Mo Jan 26 2009, 22:27

Krankenkassenwahlrecht:
Wer sich bislang im Rahmen einer kostenlosen Familienversicherung befindet
o und erstmalig einen Beruf mit Entgelt über 360 € monatlich dauerhaft (> 2 Monate) ausübt (Ausnahme: 400-€-Job")
o oder im Alter mit 25 Jahren (zzgl. evtl. geleisteter Ersatzdienstzeit) immatrikuliert ist, (Ausnahmen möglich!)
wird versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung und muss sich eine Krankenkasse im Rahmen einer eigenen Mitgliedschaft aussuchen.

Kassenwechsel:
Wer mindestens 18 Monate inklusive Kündigungsfrist von 2 Monaten bei einer Krankenkasse Mitglied war, kann einen Kassenwechsel durchführen! Zu den 18 Mitgliedsmonaten (der sog. Bindefrist) zählen zusammenhängende oder auch zusammenaddierte, voneinander unterbrochene Zeiträume in der Vergangenheit!
Die Kündigung der aktuellen Krankenkasse ist unter einer Frist von 2 vollen Kalendermonaten möglich. Innerhalb von zwei Wochen ist die gekündigte Versicherung verpflichtet, einen Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese reicht der Kunde zeitgleich oder nach Stellen des Mitgliedschafsantrags bei der neuen Kasse ein, damit diese wiederum dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen kann. Damit wird der Kassenwechsel wirksam. Eine Kündigungsvorlage habe ich hinterlegt: http://www.kunoonline.de/main06_ich/kuendigungsvorlage.xls

Wechselgründe und Abwicklungshilfen sind in diesem Thread hinterlegt: https://kunoonline.forumieren.de/krankenversicherung-f9/vorteile-fur-arbeitnehmer-und-studenten-t83.htm
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